Buchung aller Geschäftsvorgänge
Buchführung für GmbHs
Eine GmbH ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung zu führen, um ihre Geschäftsvorgänge und finanziellen Transaktionen nachvollziehbar und transparent darzustellen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind hierbei zu beachten
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Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle: Alle Geschäftsvorfälle müssen zeitnah und vollständig erfasst werden
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Systematische und geordnete Buchführung: Die Buchhaltung muss nachvollziehbar und systematisch erfolgen
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Jahresabschluss: Die GmbH ist verpflichtet, einen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) zu erstellen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Einsatz einer ERP Software zur Erfüllung der Pflichten
Für die Buchführung kann ein einfaches ERP System eingesetzt werden. Es reicht in der Regel das Modul der Finanzbuchhaltung aus FIBU. Ich setze auf die Software MonKey Office von prosaldo. Die Software wird sowohl im Mietmodell, als auch zum Kauf angeboten. Als Existenzgründer kann zum Start mit einer kostenloser Lizenz gearbeitet werden. Denk daran regelmäßig ein Backup zu erstellen und dieses entsprechend aufzubewahren (zum Beispiel auf einer Dropbox - 2GB sind ausreichend und im Privattarif kostenlos).
